Wichtig & Aktuell

Ist Ihre Klinik-Website schon barrierefrei?

Barrierefreiheit im Internet ist gesetzlich vorgeschrieben, auch für Klinik-Websites. Doch was heißt das? Hier sind Antworten auf wichtige Fragen sowie Infos von Dennis Bruder von der Beratungsstelle Bayern Barrierefrei.

Warum sollen Websites barrierefrei sein?

Dahinter steckt der Grundsatz, dass das Internet für jeden nutzbar und zugänglich sein soll. In erster Linie geht es dabei darum, Menschen mit dauerhaften körperlichen, sensorischen und bis zu einem gewissen Grad mentalen Einschränkungen vollen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Wird digitale Barrierefreiheit korrekt umgesetzt, profitieren aber auch andere Personengruppen wie ältere Menschen oder Personen, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind, sowie Personen mit geringen Deutschkenntnissen berücksichtigt werden.

Müssen grundsätzlich alle Websites barrierefrei sein?

Öffentliche Stellen sind seit 2019 verpflichtet, barrierefreie IT zur Verfügung zu stellen, so fordert es die Europäische Union. Das betrifft zum Beispiel Verwaltungen, Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Ministerien usw. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird nun aber auch ein Teil der Privatwirtschaft erstmalig verpflichtet, barrierefreie Websites zu schaffen. Das Gesetz tritt 2025 in Kraft.*

Wie weit ist das Gesetz schon umgesetzt?

„Digitale Barrierefreiheit ist noch nicht ins öffentliche Bewusstsein eingedrungen. Ich würde sagen, 99 % aller Websites sind nicht barrierefrei“, erklärt Dennis Bruder, freier Berater an der Beratungsstelle Bayern Barrierefrei. „Einerseits, weil sie für die meisten Menschen nicht sichtbar sind, sie müssen erst mal verstanden werden und das bedarf der Einarbeitung. Außerdem ist die Umsetzung ein komplexes Thema und es gibt bislang zu wenig Expertise auf dem Gebiet.“

Werden Websites kontrolliert? Und sind Sanktionen zu erwarten?

Es gibt Durchsetzungs- und Überwachungsstellen in Deutschland, die Barrierefreiheit stichprobenartig kontrollieren. Dennis Bruder: „In Bayern ist das beispielsweise das Landesamt für Breitband und Vermessung. Der Prüfbericht der Durchsetzungsstellen geht an den Bund und die EU zurück. Sanktionierung bei Nicht-Erfüllen gab es zwar bislang noch nicht. Das heißt aber nicht, dass das unbedingt so bleibt. Irgendwann wird es mit Sicherheit Sanktionen geben.“

Gibt es Standardregeln für digitale Barrierefreiheit?

In Deutschland gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sie soll eine umfassende barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten, insbesondere für Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen. Ihre Bestimmungen basieren unter anderem auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines WCAG).

Welche Bereiche der Website sollen barrierefrei sein?

Barrierefreiheit wird für alle Bereiche gefordert: Technik und Organisation, Aufbau sowie grafische und textliche Gestaltung und Content der Website. Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) geht es zum Beispiel um die Plattformunabhängigkeit – ein Internetangebot soll sowohl auf Bildschirmen beliebigen Formats als auch mit PDA und Handy nutzbar bleiben sowie unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren.

Welches sind typische Beispiele für Barrieren in Gestaltung und Content?

Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben. Auch mit Bildern, Formularen und Buttons, die nicht textlich beschrieben sind, können sie wenig anfangen. Informationen sollen daher nicht allein in Form von Grafiken vorliegen, sondern müssen alternativ von einem beschreibenden Text begleitet werden.
Gehörlose und schwerhörige Menschen wiederum können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten.

Wer hilft dabei, eine Website barrierefrei zu machen?

Barrierefreies Webdesign wird inzwischen zunehmend angeboten, von Remy&Remy gezielt für digitale Angebote im Healthcare-Bereich. Aktuell arbeiten wir zum Beispiel an der Erstellung des Krebsregisters für das Bundesland Baden-Württemberg. Die Erstellung solcher Register ist Teil des vom Bundesministerium für Gesundheit initiierten Nationalen Krebsplans. Die fachlich unabhängigen Einrichtungen sollen alle wichtigen Daten zu allen Krebserkrankungen in Deutschland erfassen.

Bieten barrierefreie Websites auch Vorteile für die Betreiber?

Die konsequente Umsetzung digitaler Barrierefreiheit führt zu einfacher Bedienbarkeit für alle und einem besseren Verständnis von Texten, Bildern und Videos, also zu einer optimierten User Experience. Dies wiederum wird von Suchmaschinen mit einem besseren Ranking belohnt und generiert so letztlich mehr Reichweite. Die Investition in digitale Barrierefreiheit kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein, auch weil sich darin soziale Verantwortung zeigt.

 

Tipp aus der Praxis – von Dennis Bruder, freier Berater der Beratungsstelle Bayern Barrierefrei

Denken Sie Barrierefreiheit von Anfang an mit!

Eine nicht-barrierefreie Webseite nachträglich barrierefrei zu machen ist kompliziert und im schlimmsten Falle unmöglich. Befassen Sie sich also schon bei der Konzeption von Kommunikationsmaßnahmen mit digitaler Barrierefreiheit und gestalten Sie schon die Ausschreibungen so, dass sie Barrierefreiheit nach gesetzlichen Standards einfordern. Dann haben Sie später deutlich weniger Arbeit.

www.barrierefrei.bayern.de/service/beratungsstelle/index.php

 

* Weitere Infos: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Downloads/DE/Externe-Veroeffentlichungen/bmas-leitlinien-bfsg.html

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